Wahlen: St. Blasien

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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Hauptbereich

Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. An dieser Stelle finden Sie Informationen und Bekanntmachungen rund um die Wahlen. 

Vorabhinweis zur Briefwahl

Für die Organisation der Bundestagswahl 2025 laufen die Vorbereitungen im Rathaus bereits jetzt. Sollten Sie am Wahltag vor Ort sein, lautet die Empfehlung des Landratsamts, Ihre Stimme persönlich an der Wahlurne abzugeben. Somit würden mögliche zeitliche Verzögerungen, die durch den Postversand entstehen könnten, verhindert werden.

 

Wichtige Infos für die Versendung der Briefwahlunterlagen!

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab der 2. Februarwoche (KW 7; 10.-14. Februar), da die Stimmzettel erst dann zur Verfügung stehen.

Bekanntmachungen und Veröffentlichungen

Wahlbekanntmachung

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Bekanntmachung der Modalitäten der Wahl finden Sie hierhier (PDF-Dokument)

 

Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Die amtliche Bekanntmachung über die Möglichkeit de Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis der Bundestagswahl 2025 finden Sie hier (PDF-Dokument)

 

Widerspruchsfrist

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu der Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.stblasien.de an.  Per Internet ist dies, bis spätestens Mittwoch, 19.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die deutsche Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@stblasien.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Conny Heß, Tel.: 07672/414-54 Stadtverwaltung, Bürgerbüro St. Blasien, Zimmer 3.

   

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen"

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“

FAQ Wahlen

Hier finden Sie die Fragen rund um das Thema Wahlen, die uns am häufigsten gestellt werden und die wir fortlaufend aktualisieren:

Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Die Wahlergebnisse finden Sie am Wahlabend nach der Auszählung auf unserer Homepage. 

In welches Wahllokal muss ich gehen?

Das Wahllokal, das Ihnen zugeordnet ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten. 

Wahllokale in St. Blasien, Albtal und Menzenschwand:

  • 00101 001-01, St. Blasien, Am Kurgarten 11, Rathaus, Sitzungssaal im Erdgeschoss
  • 00102 001-02, St. Blasien, Haus des Gastes Am Kurgarten 1, Saal im Erdgeschoss
  • 00203 002-03, Menzenschwand, Winterhalterweg 1, Kurhaus, Großer Saal
  • 00304 003-04, Albtal, Immeneich 45, Albtalhalle

Wie läuft die Wahl ab?

  1. Sie bringen Ihren Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit.
     
  2. Sie erhalten den Stimmzettel, mit dem Sie in eine freie Wahlkabine gehen.
     
  3. Sie haben zwei Stimmen, die Sie vergeben können. Sie setzen entsprechend Ihre Kreuze.
     
  4. Der Stimmzettel wird mit der Schrift nach innen einmal gefaltet und in den Stimmzettelumschlag gelegt.
     
  5. Sie legen Ihren Stimmzettelumschlag in die Wahlurne.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?

Am Wahltag werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal und für die Briefwahl eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

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