Kommunal- und Europawahlen 2024
Insgesamt vier Gremien können die Bürgerinnen und Bürger aus St. Blasien bei den Kommunal- und Europawahlen 2024, die am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden, neu zusammenstellen: das Europäische Parlament, den Kreistag sowie den Gemeinde- und Ortschaftsrat. Die dafür nötigen Stimmzettel können in der Wahlkabine für Verwirrung sorgen. Damit Bürgerinnen und Bürger in St. Blasien bestmöglich auf die Wahlen vorbereitet sind, stellen wir Ihnen auf dieser Seite fortlaufend alle nötigen Informationen zusammen. Verständlich und umfassend aufbereitete Informationen bietet auch die Homepage Landeszentrale für politische Bildung. Auch in diesem Flyer der Landeszentrale für politische Bildung erhalten Wählerinnen und Wähler eine anschauliche Übersicht.
Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Bekanntmachung der Wahl(öffnet PDF zum Download)
Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (öffnet PDF zum Download)
Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats St. Blasien und des Ortschaftsrats Menzenschwand (öffnet PDF zum Download)
Anschreiben an EU-Bürger auf Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis / Letter to EU citizens applying to be entered on the electoral roll (öffnet PDF zum Download/opens PDF for download)
Schablonen für sehbehinderte Menschen (öffnet PDF zum Download)
Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis (öffnet PDF zum Download)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024 (öffnet PDF zum Download)
Termine
- Montag, 10. Juni 2024, 18:30 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus St. Blasien: Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahl der Ortschaft Menzenschwand
- Sonntag, 9. Juni 2024: Wahlsonntag
- Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 8. April 2024 (bereits stattgefunden)
Was derzeit passiert
Die Wahlergebnisse sind nach der Auszählung am Wahlabend unter diesem Link abrufbar.
Zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 10. Juni 2024 um 18:30 Uhr Sitzungszimmer des Rathauses in St. Blasien, Am Kurgarten 11, 79837 St. Blasien sind die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1) Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl
2) Feststellung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Menzenschwand- Fortlaufende Aktualisierung des Wählerverzeichnisses
- Vorbereitung auf die Wahlen mit Schulungsmaßnahmen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Wahlbenachrichtigungen sind versendet worden
- In den Wahlbezirken 001-01 Rathaus St. Blasien und 001-02 Haus des Gastes St. Blasien kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (Weitere Informationen hierzu sind unter FAQ Wahlen zu finden)
- Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl in St. Blasien und die Ortschaftsratswahl in Menzenschwand
- Anschreiben an alle EU-Bürgerinnen und -Bürger: Diese müssen bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl stellen
- Wahlvorstände ("Wahlteams") für die Wahllokale und die Briefwahlbezirke werden zusammengestellt
- Fehlende Wahlausstattung wird beschafft
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der benötigten Software geschult
- Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind verpflichtet worden
FAQ Wahlen
Hier finden Sie die Fragen rund um das Thema Wahlen, die uns am häufigsten gestellt werden und die wir fortlaufend aktualisieren:
Wo finde ich die Wahlergebnisse?
Die Wahlergebnisse finden Sie am Wahlabend nach der Auszählung unter diesem Link.
Wählen ab 16
In Baden-Württemberg gilt für Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht ab 16 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren können wählen und selbst in kommunale Gremien gewählt werden. Auch das Europaparlament können junge Menschen ab 16 wählen. Voraussetzung für die Wahlen in St. Blasien ist, dass Bürgerinnen und Bürger am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in St. Blasien, Albtal oder Menzenschwand wohnen.
In welches Wahllokal muss ich gehen?
Das Wahllokal, das Ihnen zugeordnet ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten haben.
Wahllokale in St. Blasien, Albtal und Menzenschwand:
- 00101 001-01, St. Blasien, Am Kurgarten 11, Rathaus, Sitzungssaal im Erdgeschoss
- 00102 001-02, St. Blasien, Haus des Gastes Am Kurgarten 1, Saal im Erdgeschoss
- 00203 002-03, Menzenschwand, Winterhalterweg 1, Kurhaus, Großer Saal
- 00304 003-04, Albtal, Immeneich 45, Albtalhalle
Wie läuft die Wahl ab?
- Sie bringen Ihren Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit.
- Sie erhalten den Stimmzettel zur Europawahl. Mit allen Stimmzetteln gehen Sie in eine freie Wahlkabine.
- Auf jedem Stimmzettel steht oben wie viele Stimmen Sie vergeben können. Sie setzen entsprechend Ihre Kreuze.
- Der Stimmzettel wird mit der Schrift nach innen einmal gefaltet und in den Stimmzettelumschlag gelegt.
- Sie legen Ihren Stimmzettelumschlag in die Wahlurne.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
Am Wahltag werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal und für die Briefwahl eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
In den Wahlbezirken 001-01 Rathaus St. Blasien und 001-02 Haus des Gastes St. Blasien kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet.
Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz im Wahlstatistikgesetz. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast drei Prozent aller Wahlbezirke.
Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit.
Welche Unterlagen erhalte ich per Post und welche bringe ich ins Wahllokal mit?
Sie haben frühzeitig die Wahlbenachrichtigung, in der alle Informationen zur Wahl stehen, erhalten.
Außerdem erhalten Sie separat die Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind: die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahl. Diese Stimmzettel können Sie bereits vorab zuhause ausfüllen und am Wahltag in das Wahllokal mitbringen.
Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie im Wahllokal. Selbiges gilt für die Stimmzettelumschläge der anderen Wahlen.