Barrierefreiheit auf der Homepage www.stblasien.de
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.stblasien.de veröffentlichten Inhalte der Stadtverwaltung St. Blasien. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere digitalen Veröffentlichungen im Einklang mit den Bestimmungen des § 10, Absatz 1, des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen und alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Die Stadt St. Blasien arbeitet ständig an der Verbesserung ihrer digitalen Angebote, konnte aber bisher aufgrund fehlender personeller Ressourcen einige Inhalte und Services noch nicht digital barrierefrei gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3, Absätze 1 bis 4, und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung vom 21. August 2023.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Homepage www.stblasien.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen den folgenden Punkten und Ausnahmen nur teilweise vereinbar:
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Grafiken ohne aussagekräftige Texte:
- Beschreibung: Einige Bilder, Logos und Grafiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
- Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter der Stadt St. Blasien werden die Bilder, Logos und Grafiken Schritt für Schritt überprüfen und die Titel und Alternativtexte der Bilder überarbeiten.
Videos:
- Beschreibung: Auf der Seite https://www.stblasien.de/rathaus-service/bevoelkerungsschutz sind Videos hinterlegt, die nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind, da Untertitel und eine Darstellung in Gebärdensprache fehlen.
- Barrierefreie Alternative: Wir haben zu den Videos bereits einen Beschreibungstext zu den Inhalten der Videos hinterlegt.
Die nachfolgenden Teilbereiche sind bislang nicht barrierefrei gestaltet, da die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG bedeutet:
PDF- und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Homepage www.stblasien.de hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich (Beispiel: Katzenschutzverordnung).
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt St. Blasien verfügt nicht über das Personal, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Homepage entspricht. Zudem werden der Stadt St. Blasien auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können grundsätzlich nicht von der Stadt St. Blasien überarbeitet werden. Die Stadt St. Blasien ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern.
Fehlen von „Leichter Sprache“ und „Gebärdensprache“:
- Derzeit fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in „Leichter Sprache“ und „Gebärdensprache“.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Derzeit kann die Stadt St. Blasien insbesondere bei der Umsetzung der Inhalte in Gebärdensprache noch nicht tätig werden, da hierdurch ein hoher Kostenaufwand anfällt, der im Haushalt bisher nicht darstellbar war. An der Umsetzung der Bereiche in „Leichter Sprache“ arbeitet die Stadtverwaltung bereits.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Oktober 2023 erstellt und basiert auf einer Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung vom 21. August 2023.
Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.stblasien.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns: Entweder per E-Mail anstadtverwaltung(@)stblasien.de, telefonisch unter Telefonnummer: 07672/414 0 oder über das untenstehende Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an die genannten Kontakte keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711/279 3360
E-Mail: poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.