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Nachtparkverbot

Autor: Susanne Gilg
Artikel vom 17.01.2023

Einhaltung wird verstärkt kontrolliert

In der Zeit von 1 bis 8 Uhr gilt im Winter in St. Blasien das Nachtparkverbot, damit der Winterdienst die Straßen räumen kann. Das Verbot ist gekennzeichnet durch Halte- und Parkverbotsschilder: „Auch wenn kein Schnee liegt, muss das Räumfahrzeug auch bei Minustemperaturen und Glätte ausrücken und kommt nicht durch, wenn auf den entsprechenden Flächen geparkt wird“, sagt Ralf Gerspacher von der Ortspolizeibehörde.

Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 50 Euro oder das Abschleppen des Fahrzeugs. „Die Einhaltung des Nachtparkverbots wird verstärkt kontrolliert“, so Gerspacher. Nächtliche Parkmöglichkeiten gibt es in der Tiefgarage Meierhof (in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist das Parken kostenlos, davor und danach kostet jede angefangene Stunde 60 Cent). Für Rückfragen und Informationen steht Ralf Gerspacher gerne zur Verfügung: Telefonnummer: 07672/41452 oder ralf.gerspacher(@)stblasien.de

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