Hinweise zur Hitze
Feuer und Wasserentnahme verboten
Feuer
Wegen der anhaltenden Hitze und der damit einhergehenden Trockenheit ist derzeit die Waldbrandgefahr besonders hoch. Daher hat das Landratsamt Waldshut vorsorglich eine Polizeiverordnung erlassen. Demnach sind das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald bis zum 05. Oktober 2022 untersagt. Das Verbot gilt auch und insbesondere innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen wie Grillplätzen.
Wasserentnahme
Die Trockenheit führt auch zu sinkenden Pegelständen der Gewässer im Landkreis. Daher hat das Landratsamt Waldshut eine Rechtsverordnung über die Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs erlassen. Die Wasserentnahme (zum Beispiel zum Bewässern von Grundstücken) aus sämtlichen oberirdischen Gewässern ist untersagt, wenn es sich um das Entnehmen mittels Pumpvorrichtungen handelt und wenn der Wasserstand der Alb in St. Blasien unter 20 Zentimeter sinkt. Die aktuellen Pegelstände für die Alb können hier eingesehen werden.