Aufhebung des Feuerverbots im Wald
Artikel vom 09.09.2022
Das Landratsamt hat mit Wirkung vom 9. September die Polizeiverordnung über das Feuerverbot im Wald aufgehoben. Damit ist das Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen wieder erlaubt.Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass weiterhin das Rauchverbot nach §41 Landeswaldgesetz in der Zeit vom März bis Oktober gilt. Außerdem sollen Waldbesitzer auf das Verbrennen von Reisighäufen (Waldarbeiterfeuer) verzichten.