Maßnahmen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest
icon.crdate03.07.2024
Wildschweine im Wildgehege dürfen nicht mehr gefüttert werden.
Aktuelle Information
Um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in den Landkreis Waldshut zu verhindern, ergreift das Veterinäramt des Landratsamts derzeit präventive Maßnahmen: Dazu gehören unter anderem auch die doppelte Einzäunung des Wildschweingeheges im Wildtiergehege St. Blasien und das Verbot der Fütterung der Wildschweine durch Besucherinnen und Besucher. "Niemand darf den Tieren näher als zwei Meter kommen", sagt Daniel Sabouret, Vorsitzender des Fördervereins Wildgehege St. Blasien. "Ganz wichtig ist jedoch, dass die Wildschweine auf keinen Fall von Besucherinnen und Besuchern gefüttert werden dürfen", so Sabouret. "Gerne dürfen die Wildschweine von außen betrachtet werden", fügt er hinzu. Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen, die am häufigsten über in der Natur entsorgte Essensreste mit verseuchtem Fleisch übertragen wird. Das Virus ist zwar für den Menschen harmlos, betroffene Gebiete erleiden jedoch hohe wirtschaftliche Schäden. Um zu verhindern, dass sich die Viruserkrankung im Landkreis ausbreitet, wird auch die Schweinehaltung im Wildtierhege St. Blasien entsprechend nach den Vorgaben des Landratsamts und des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz angepasst. Von der Maßnahme sind nur die Wildschweine betroffen.