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Informationen zum Breitbandausbau

icon.crdate30.05.2022

Die Arbeiten werden in der zweiten Juniwoche fortgesetzt.

Arbeiten werden fortgesetzt (Stand: 30. Mai 2022)

Das geplante und abgestimmte Vorgehen innerhalb der IKZ Dachsberg (Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien, Todtmoos) nach der Insolvenz der mit dem Breitbandausbau beauftragten Firma Stark Energies kommt nun zur Umsetzung: Die Firma STW aus Tirol, die bereits als Subunternehmer tätig war, wird in der Kalenderwoche 23, also ab dem 7. Juni, in Ibach die Einblasarbeiten der Lichtwelleinleitkabel (LWL) und das Setzen der Abschlusspunkte (APL) in die Häuser fortsetzen. In derselben Woche werden in St. Blasien die begonnenen Arbeiten an den Schächten fertiggestellt, dann folgen Schritt für Schritt in den anderen Gemeinden die weiteren Arbeiten. „Wir und die beauftragte Firma arbeiten mit Hochdruck daran, dass der Ausbau nun wieder Fahrt aufnimmt“, sagt Dr. Stephan Bücheler, Sprecher der IKZ Dachsberg. Dazu gehöre auch eine schrittweise Aufstockung der Bautrupps. Den genauen Beginn der Arbeiten sowie die Terminabsprache werde die beauftragte Firma direkt mit den Hauseigentümern klären. „Hauseigentümer werden darum gebeten, den Arbeitern den Zugang zur Montagestelle im Haus zu gewähren und bei Abwesenheit eine Kontaktperson zu benennen“, so Bücheler.

Lösungswege zeichnen sich ab (Stand: 28. April 2022)

Nach der Insolvenz der Firma Stark Energies, die mit dem Breitbandausbau in den Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien und Todtmoos (IKZ-Dachsberg) beauftragt gewesen war, zeichnen sich Lösungen ab, an denen die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der Kommunen, Rechtsanwälte und das Planungsbüro Gutmann in den vergangenen Wochen intensiv gearbeitet haben. Der Ausbaustand in den acht Gemeinden ist unterschiedlich weit fortgeschritten – so liegt der Projektfortschritt in großen Gemeinden bei etwa 40 Prozent, während in den kleineren Gemeinden die Maßnahme bereits kurz vor dem Abschluss steht. Nach Rücksprache mit den Kommunalaufsichten der Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Land Baden-Württemberg als Fördermittelgeber bietet sich nun die Möglichkeit, die Tiefbauleistungen vom Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) getrennt und mit verkürzter Frist EU-weit auszuschreiben. Außerdem könnte eine Firma, die bereits als Subunternehmer tätig war, für den Einbau der LWL-Kabel direkt beauftragt werden. Über die weitere Vorgehensweise entscheiden in den kommenden Wochen die jeweiligen Gemeinderäte.

Ausgefallene Satelliten verschärfen Versorgungslücken

„Als öffentliche Auftraggeber müssen die Gemeinden der IKZ-Dachsberg einen Weg finden, wie die Arbeiten auf der Grundlage des öffentlichen Vergaberechts sowie nach zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten möglichst zügig fortgesetzt werden können“, sagt Dr. Stephan Bücheler, Sprecher der IKZ-Dachsberg. Dabei müssen verschiedene vergabe- und vertragsrechtliche Regeln eingehalten werden. Mit rechtlichem Beistand haben sich die Gemeinden, Planer und Projektverantwortlichen intensiv mit den vergaberechtlichen Möglichkeiten auseinandergesetzt und diese mit den Kommunalaufsichten und dem Land Baden-Württemberg abgestimmt.

„Die Insolvenz der beauftragten Firma befreit die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Vergabe der Restleistung im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens“, erklärt Bücheler. Hier biete sich nun die Möglichkeit, die Tiefbauleistungen vom Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) getrennt auszuschreiben. Dies bedeute, dass sie als eigenständige Lose definiert werden und mit verkürzten Fristen EU-weit ausgeschrieben werden könnten. Die Ausschreibungsunterlagen des Planungsbüros müssten in diesem Zuge auf die Restarbeiten und Mängel optimiert werden. Da die Kosten der restlichen Tiefbauarbeiten in den IKZ-Gemeinden über dem EU-Schwellenwert zur Vergabe öffentlicher Aufträge liegen, müssen die Arbeiten EU-weit ausgeschrieben werden.

Arbeiten könnten mit bisherigem Subunternehmen weitergeführt werden

Damit sichergestellt werden kann, dass bereits fertig ausgebaute Gemeinden und Teilbaugebiete zeitnah ans Netz kommen und damit die Versorgungsausfälle schnellstmöglich behoben werden, könnten die Arbeiten mit dem bisherigen Subunternehmen zu bestehenden Konditionen durch Schaffung direkter vertraglicher Beziehungen weitergeführt werden.

Verschärft hat sich die Dringlichkeit durch den teilweisen Ausfall des satellitengestützten Zugangs zum Internet nach Beginn des Kriegs in der Ukraine. „Die Einbindung eines weiteren Unternehmens würde zu ganz erheblichen Störungen im Bauablauf und zu erheblichen Nachteilen und Verzögerungen führen. Die Arbeiten könnten auf diese Weise nahtlos fortgesetzt werden. Diese Möglichkeit muss, schon aus Gründen der vorliegenden Versorgungsausfälle, in Erwägung gezogen werden“, sagt Dr. Stephan Bücheler.

Behörden sehen eingeschlagenen Weg als geeignet an

Die Landratsämter der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen der acht Gemeinden haben die vorgeschlagene Vorgehensweise als nachvollziehbar bestätigt und halten sie für vergaberechtskonform. Aus Sicht der Behörden eigne sich der vorgeschlagene Weg, um Schaden von den Gemeinden abzuwenden. „Das Land Baden-Württemberg, das die Fördermittel für den Breitbandausbau bereitstellt, hält die Vorgehensweise ebenfalls für nachvollziehbar und plausibel“, berichtet Stephan Bücheler. Die vergaberechtlichen Verfahrensschritte müssten entsprechend nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert werden, so die Vorgabe.

Mit den Lösungsvorschlägen gehen die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der acht Gemeinden nun in ihre jeweiligen Gemeinderäte, um die Gremien über das weitere Vorgehen beraten und abstimmen zu lassen. „Unser übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben und möglichst wenig Zeit zu verlieren“, bekräftigt IKZ-Sprecher Dr. Stephan Bücheler.

Der Hintergrund:
Um den Breitbandausbau voranzutreiben, haben die Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien und Todtmoos sich in einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ-Dachsberg) organisiert. In einer EU-weiten Ausschreibung hat die Firma Stark Energies den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten und für den Einbau der Lichtwellenleitkabel (LWL) in allen acht Gemeinden erhalten. Am 23. Februar dieses Jahres hat die Firma Stark Energies GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg am 9. März eröffnet. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können somit von der Insolvenzschuldnerin nicht mehr erfüllt werden. Die Verträge zwischen den Gemeinden und Stark Energies sind gekündigt. Die Gemeinderäte der IKZ-Gemeinden sowie die Öffentlichkeit sind unmittelbar nach Bekanntwerden der Einleitung des Insolvenzverfahrens informiert worden.

Oberstes Ziel: Einhaltung von Zeitplänen und Abwendung von Schaden (Stand: 24. Februar 2022)

Es ist ein Rückschlag für den Breitbandausbau in der Region: Die Firma Stark Energies, die von den acht Gemeinden Bernau, Dachsberg, Görwihl, Höchenschwand, Ibach, Schluchsee, St. Blasien und Todtmoos, die die IKZ Dachsberg (IKZ-8) bilden, mit dem Bau des Glasfasernetzes beauftragt worden ist, steht derzeit vor größeren finanziellen Problemen und hat am Mittwoch, 23. Februar, Insolvenz angemeldet.

Oberstes Ziel der acht Gemeinden ist es nun, die Zeitpläne ein- und Schaden von den Kommunen abzuhalten. Mit rechtlichem Beistand bereiten sich die Gemeinden derzeit auf verschiedene Szenarien vor. "Die Bürgermeister der Gemeinden, Planer und Projektverantwortliche suchen Wege, um die Bauarbeiten möglichst schnell wiederaufzunehmen“, informiert Dr. Stephan Bücheler, Sprecher der IKZ-8. Die Anmeldung der Insolvenz schaffe Rechtsklarheit und erlaube es den Gemeinden nun, zu handeln. Nächster Schritt der Gemeinden seien Verhandlungen mit dem zuständigen Insolvenzverwalter. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, schnellstmöglich Gespräche mit den Subunternehmen zu führen, um sie vor Ort zu halten. Bekannt sei, dass ein Subunternehmer die Arbeiten bereits eingestellt habe. Die Arbeiten können erst nach der Beauftragung eines neuen Unternehmens fortgeführt werden. "Derzeit sind wir noch in der Winterpause. Daher könnte der Ausbau nahezu nahtlos weitergehen, sofern neue Auftragnehmer feststehen", so Bücheler.

"Wir müssen uns nun einen Überblick verschaffen, wer wie von der Insolvenz betroffen ist und welche Auswirkungen dies auf die Breitbandarbeiten bei uns in der Region hat“, so Bücheler.  „Wir versuchen nun mit Hochdruck, das Beste aus dieser Krise zu machen."  An der Kooperation der Gemeinden in der IKZ-8 ändere sich nichts, die Gemeinden ziehen weiter an einem Strang. Zudem ist der Breitbandausbau in vielen Bereichen bereits weit fortgeschritten. Sämtliche Mängel werden derzeit vom Planungsbüro erfasst. Die Gemeinden haben im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe den Fall von Mängeln oder fehlerhaft ausgeführte Arbeiten über eine Bürgschaft gesichert. "Für die Mängelbeseitigung wird dann ein Unternehmen gesucht und beauftragt, da wir davon ausgehen, dass die Firma Stark Energies diese Mängel nicht mehr selbst beseitigen wird, da sie den Geschäftsbetrieb aufgegeben hat. Das bedeutet, dass die betroffenen Gemeinden für die Restarbeiten neue Firmen beauftragen müssen", erklärt Bücheler.

"Auf Grundstücks- und Hauseigentümer kommen keine Mehrkosten zu. Eine zeitnahe Fertigstellung des Breitbandausbaus bleibt erklärtes Ziel der IKZ-Gemeinden. Jedoch wird es möglicherweise Verzögerungen im Zeitplan geben, weil wir nun neue Auftragnehmer finden müssen. Diese Verlängerung müssten wir in Kauf nehmen. Welchen Einfluss dies auf die Kosten hat, können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt sagen", so Bücheler.

Über aktuelle Entwicklungen, Entscheidungen und Ergebnisse informieren wir an dieser Stelle und in unserem Mitteilungsblatt St. Blasien aktuell.

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