Lebenslagen: St. Blasien

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Lebenslagen

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Biologische Vielfalt und Landwirtschaft

 

Biologische Vielfalt (Biodiversität) beschreibt die Gesamtheit des Lebens auf unserer Erde.

Sie umfasst die Vielfalt der

  • Lebensräume (Ökosysteme),
  • Arten innerhalb der Ökosysteme (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und so weiter) und
  • Genetik (individuelle Eigenschaften).

Die biologische Vielfalt
ist die Basis für

  • unsere Ernährung,
  • fruchtbare Böden,
  • den Wasserhaushalt und
  • das Klima.

Die Kulturlandschaften Baden-Württembergs und ihre Artenvielfalt sind ein wesentliches Ergebnis der Nutzung und Bewirtschaftung durch unsere Land- und Forstwirtschaft.
Landwirtschaft und Forstwirtschaft tragen damit aber auch eine besondere Verantwortung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg.

 

Vertiefende Informationen

 

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie zahlreiche Informationen zum Zusammenspiel von Landbewirtschaftung und Biodiversität.

Um Landwirtschafts- und Naturschutzinteressen gemeinsam voranzubringen, hat die Landesregierung im Jahr 2019 die Gesetzesnovelle zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (kurz: Biodiversitätsstärkungsgesetz) auf den Weg gebracht, die vom Landtag im Jahr 2020 verabschiedet wurde.

Ziele:

  • den Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen erhalten und schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können, und
  • zugleich wichtige Naturschutzziele verankern

Vor allem im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt setzt sich die Landesregierung für die Erhaltung der Biodiversität ein.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr werden seit dem Jahr 2018 zahlreiche Projekte und konkrete Maßnahmen für mehr Biodiversität in unserer landwirtschaftlich und forstlich geprägten Kulturlandschaft umgesetzt.

 

Freigabevermerk

 

10.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

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