Lebenslagen: St. Blasien

Seitenbereiche

Dom
Dom
Blick in den Innenhof des Kolleg
Herzlich willkommen in St. Blasien
natürlich. vielfältig. stilvoll.
Lebenslagen

Hauptbereich

Vorweggenommene Erbfolge

 

Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies kann besonders bei einem größeren Vermögen sinnvoll sein.

Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Errichtung und Umwandlung von Familiengesellschaften, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen.

Möchten Sie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge beachten.

Bei zu vererbenden größeren Vermögen und bei geplanten größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere bei größeren Schenkungen oder Unternehmungsübertragungen sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, gegebenenfalls auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten lassen.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

 

Infobereiche